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Fusion Edeka und Tengelmann klagen gegen Bundeskartellamt

Mit einer Ministererlaubnis setzten sich Edeka und Tengelmann über das Nein des Bundeskartellamts zur geplanten Fusion hinweg. Das Ende des Streits? Nein, ein Gericht soll die Entscheidung nun überprüfen.
Leuchtreklamen von Kaisers Tengelmann und Edeka

Leuchtreklamen von Kaisers Tengelmann und Edeka

Foto: Jörg Carstensen/DPA

Obwohl Sigmar Gabriel die Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann mit einer Ministererlaubnis genehmigt hat, geht der Rechtsstreit um den Zusammenschluss weiter. Die beiden Supermarktketten gehen gegen das Bundeskartellamt vor. Die Unternehmen hätten beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Untersagungsverfügung eingereicht, sagte ein Edeka-Sprecher. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang der Beschwerden.

Mit seiner Ministererlaubnis hatte Gabriel eben diese Untersagungsverfügung zwar ausgehebelt und so den Weg frei für die Fusion gemacht . Die Unternehmen ließen jedoch mitteilen, sie seien unabhängig davon an einer inhaltlichen Überprüfung der Entscheidung des Bundeskartellamts interessiert seien. Weitere Details nannte der Sprecher nicht.

Das Bundeskartellamt hatte die Fusion zwischen Edeka und Tengelmann Anfang April vergangenen Jahres untersagt. Die Wettbewerbshüter lehnten die Übernahme der 451 Tengelmann-Supermärkte mit rund 16.000 Beschäftigten aus Wettbewerbsgründen ab . Die Behörde fürchtete, dass die Marktmacht weniger Handelskonzerne durch die Fusion noch größer werde - zu Lasten der Verbraucher. Edeka, Rewe , die Schwarz-Gruppe ( Lidl , Kaufland ) und Aldi beherrschen zusammen schon 85 Prozent des Marktes.

Daraufhin hatten Edeka und Tengelmann Gabriel um eine Sondergenehmigung gebeten. Der Wirtschaftsminister erteilte sie unter strengen Auflagen. Erst wenn diese erfüllt sind, dürfen die beiden Unternehmen sich zusammenschließen. Sollten die Supermarktketten nun mit ihrer Beschwerde Erfolg haben, könnten sie diese Auflagen umgehen.

brk/dpa