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Böhmermann-Affäre ZDF hält Erdogan-Gedicht für rechtlich zulässig

Jan Böhmermann hat mit seinem Erdogan-Gedicht laut ZDF nicht die Grenze zur Strafbarkeit überschritten. Das erklärte der Sender gegenüber der Mainzer Staatsanwaltschaft.
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Foto: Arno Burgi/ dpa

Das ZDF stärkt Jan Böhmermann in der Affäre um seine Satire auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan  den Rücken. Der Sender ließ von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs eine Expertise erstellen. Diese komme zu dem Ergebnis, "dass die in Rede stehende Sequenz einschließlich des sogenannten Schmähgedichts rechtlich zulässig war und daher die Grenzen zur Strafbarkeit nicht überschritten worden sind", erklärte das ZDF in einer Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Mainz.

Die grundgesetzlich garantierte Satirefreiheit umfasse demnach gerade im Zusammenhang mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch den Einsatz "grober Stilmittel, unabhängig davon, ob sie persönlichen oder allgemeinen geschmacklichen Vorstellungen entsprechen", hieß es in der ZDF-Erklärung. Es liege "im Wesen der Satire, durch gezielte Überzeichnungen, die auch darauf angelegt sind, Emotionen und Reaktionen beim Publikum auszulösen, auf ein Thema aufmerksam zu machen und Kritik zu üben".

Dennoch bleibt Böhmermanns "Schmähgedicht" aus der ZDF-Mediathek gelöscht. Der Redakteursausschuss des ZDF hatte am Donnerstagmorgen über die Hauspost einen Brief in allen Büros der ZDF-Zentrale am Lerchenberg in Mainz verteilen lassen, in dem der Wunsch geäußert worden war, das betreffende Video wieder einzustellen. Der Sender reagierte darauf mit einer anderen Stellungnahme: "Es ist das gute Recht des Redakteursausschusses, diese Meinung zu vertreten. Das ZDF bleibt aber bei seiner Entscheidung, das umstrittene 'Schmähgedicht' nicht mehr zu verbreiten, weil die Passage nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF entspricht."

Im Video: Böhmermann vs. Erdogan

SPIEGEL ONLINE
kae/afp